Corona Infos und Regeln für den Solibus

Corona Infos und Regeln für den
Solibus

Wir fahren seit Anfang Juli 2020 unter Corona Bedingungen. Da wir vom „Versammlungsrecht“ geschützt waren, konnten wir seither im Gegensatz zum Tourismus-Verkehr durchgängig fahren.
Das heißt, wenn Kundgebungen, Aktionen oder Veranstaltungen als politische Versammlung angemeldet sind, dürfen wir mit unserem Solibus fahren und sind vom Versammlungsrecht geschützt, da wir auf dem Weg zu oder von einer vom Versammlungsrecht geschützten Veranstaltung sind.

Im Bus müssen folgende Regeln eingehalten werden:

1. Es muss eine Liste mit Namen und Erreichbarkeit angelegt werden, zwecks Zurückverfolgung, falls es einen Corona-Fall geben sollte.
2. Es muss auf der gesamten Fahrt ein Mundschutz getragen werden.
3. Es gibt im Bus keine Abstandsregel, jeder Platz ist besetzt.
4. Alle zwei Stunden muss der Bus eine Pause zum Durchlüften des Busses machen.
Vorteil des Solibusses ist, dass er zwei Dachluken hat. So kann auch während der Fahrt ein Teil der Luft nach draußen zirkulieren.
5. In den Eingängen müssen Desinfektionsspender hängen.
6. Nach der Fahrt muss der Bus mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.
Wichtig ist, dass ihr das diskutiert und dass alle, die mitfahren wollen, für sich klar haben, ob sie die Fahrt unter den obigen Bedingungen fahren wollen.
In Gesprächen mit Gesundheitsämtern, waren selbige mit den obigen Regeln und den technischen Voraussetzungen (Klimaanlage mit Filter und Dachluken) des Solibusses sehr zufrieden.